Schimmelgutachten in München — professionelle Begutachtung

Kfz-Gutachter Schwabing — Ihr unabhängiger Sachverständiger vor Ort

Schimmelpilzschäden in Schwabing fachgerecht begutachten: Ursachenanalyse, gerichtsverwertbarer Bericht, Mietrecht- und Versicherungsberatung. Telefonische Erstberatung kostenlos.

Unfall in Schwabing? Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger kommen wir in der Regel innerhalb von 2 Stunden zu Ihnen — an die Unfallstelle, in die Werkstatt oder nach Hause. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie kostenfrei (die gegnerische Versicherung zahlt, § 249 BGB). Wir dokumentieren Ihren gesamten Schaden gerichtsfest und beraten Sie auf Deutsch, Englisch, Russisch oder Türkisch.


Warum Schwabing besonders unfallträchtig ist

Schwabing (PLZ 80796, 80797, 80799, 80801–80804) gehört zu den dichtesten und lebendigsten Bezirken Münchens: enge Straßen, parkende Autos in zweiter Reihe, Radverkehr, Lieferverkehr und viel Durchgangsverkehr über Leopold- und Schleißheimer Straße. Das führt zu typischen Schadensbildern:

  • Parkrempler und Türschäden in den engen Wohnstraßen — oft mit unklarer Haftung, bei der ein Beweissicherungsgutachten hilft.
  • Auffahrunfälle auf den stark befahrenen Achsen.
  • Fahrrad-/Pkw-Kollisionen mit Streit um den Hergang.

Gerade bei strittiger Haftung ist ein unabhängiges, gerichtsfestes Gutachten Gold wert — es hält den Schaden und die Spurenlage neutral fest, bevor repariert wird.


Mehrsprachig — passend zu Schwabing

Schwabing ist jung und international — Studierende, Berufstätige aus aller Welt, viele Nicht-Muttersprachler. Nach einem Unfall ist es entscheidend, dass Sie Ihre Rechte und den Ablauf genau verstehen. Wir beraten Sie deshalb auf Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch. Das bietet im Münchner Markt kaum ein anderer Sachverständiger — und gerade in Schwabing ist es ein echter Vorteil.


Unabhängig, kostenfrei, schnell — auch in Schwabing

  • Unabhängig: Wir arbeiten nur für Sie, nicht für die Versicherung. Sie müssen den Gutachter der Gegenseite nicht akzeptieren.
  • Kostenfrei: Bei klarer Haftung zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Gutachterkosten (§ 249 BGB).
  • Schnell: in der Regel 2 Stunden bis vor Ort, Gutachten binnen 24 Stunden; Anfahrt im Stadtgebiet kostenfrei.

Wir erfassen Ihren gesamten Schaden — Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Rest- und Wiederbeschaffungswert. Die Preisrahmen (für Kaskofälle) finden Sie in der Kostenübersicht; im Haftpflichtfall zahlen Sie nichts.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp mit Fotos — wir geben sofort eine erste Einschätzung. Unser Angebot für ganz München finden Sie auf der Übersichtsseite; ebenso sind wir in Bogenhausen und Sendling vor Ort.

Stand: Juni 2026

Was kostet ein Kfz-Gutachten in München?

Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) zahlt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten vollständig — für Sie kostenfrei. Die folgenden Preisrahmen gelten nur bei Eigenverschulden (Kaskoschaden) oder bei reinen Bewertungsaufträgen. Unfallgutachten richten sich nach der BVSK-Honorartabelle und der Schadenhöhe.

Unfall- / Schadengutachten (Haftpflichtfall)
0 € für Geschädigte
Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten (§249 BGB)
Unfall- / Schadengutachten (Kaskoschaden)
300 – 800 €
Nach BVSK-Honorartabelle und Schadenhöhe; trägt Kasko bzw. Auftraggeber
Vollgutachten Totalschaden
500 – 1.200 €
Inkl. Wiederbeschaffungs-, Restwert- und Wertminderungsbewertung
Wertgutachten / Fahrzeugbewertung
300 – 700 €
Marktwertbewertung; privater Auftrag (z. B. Kauf/Verkauf)
Oldtimer-Wertgutachten
500 – 1.500 €
Zustands- und Marktwertgutachten für Klassiker
Beweissicherungsgutachten
400 – 1.000 €
Gerichtsfeste Zustandssicherung bei strittiger Haftung
Kostenvoranschlag (KV)
0 – 80 €
Nur Reparaturkosten; bei Haftpflicht oft erstattet (für Bagatellschäden < ~750 €)
Merkantile Wertminderung (im Gutachten enthalten)
im Gutachten
Marktwertverlust trotz fachgerechter Reparatur — wird mit erfasst
Leistung Preis Details
Unfall- / Schadengutachten (Haftpflichtfall) 0 € für Geschädigte Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten (§249 BGB)
Unfall- / Schadengutachten (Kaskoschaden) 300 – 800 € Nach BVSK-Honorartabelle und Schadenhöhe; trägt Kasko bzw. Auftraggeber
Vollgutachten Totalschaden 500 – 1.200 € Inkl. Wiederbeschaffungs-, Restwert- und Wertminderungsbewertung
Wertgutachten / Fahrzeugbewertung 300 – 700 € Marktwertbewertung; privater Auftrag (z. B. Kauf/Verkauf)
Oldtimer-Wertgutachten 500 – 1.500 € Zustands- und Marktwertgutachten für Klassiker
Beweissicherungsgutachten 400 – 1.000 € Gerichtsfeste Zustandssicherung bei strittiger Haftung
Kostenvoranschlag (KV) 0 – 80 € Nur Reparaturkosten; bei Haftpflicht oft erstattet (für Bagatellschäden < ~750 €)
Merkantile Wertminderung (im Gutachten enthalten) im Gutachten Marktwertverlust trotz fachgerechter Reparatur — wird mit erfasst

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Häufige Fragen

Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des unabhängigen Sachverständigen vollständig — als Teil Ihres Schadensersatzes nach § 249 BGB. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten. Nur bei selbstverschuldeten Unfällen (Kaskoschaden) oder reinen Bewertungsaufträgen zahlen Sie bzw. Ihre Kaskoversicherung. Wir prüfen vorab kostenlos, ob ein Haftpflichtfall vorliegt — rufen Sie uns einfach an.

Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Sie haben das Recht auf freie Sachverständigenwahl. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist parteiisch und neigt dazu, den Schaden niedrig anzusetzen. Bestellen Sie immer Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen — die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben und muss die Kosten Ihres frei gewählten, qualifizierten Gutachters erstatten. Das ist Ihr gutes Recht und sichert Ihren vollen Anspruch.

Wie schnell kommen Sie zu mir?

In der Regel sind wir innerhalb von 2 Stunden in München bei Ihnen vor Ort — an der Unfallstelle, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Die Anfahrt im Stadtgebiet ist kostenfrei. Rufen Sie uns direkt nach dem Unfall an oder schreiben Sie uns per WhatsApp mit Fotos; wir geben Ihnen sofort eine erste Einschätzung. Das vollständige Gutachten erhalten Sie anschließend in der Regel binnen 24 Stunden.

Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?

Bei klarer Haftungslage ist ein Anwalt nicht zwingend sofort nötig, aber ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist oft empfehlenswert — besonders, wenn die Versicherung kürzt, verzögert oder die Haftung bestreitet. Auch der Anwalt ist bei unverschuldetem Unfall für Sie in der Regel kostenfrei (die Gegenseite zahlt). Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen Kooperationsanwalt aus unserem Netzwerk.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst nur die reinen Reparaturkosten. Ein vollständiges Sachverständigengutachten erfasst zusätzlich die merkantile Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und die Totalschadenprüfung — also Ihren gesamten Anspruch. Bei Schäden ab etwa 750 € netto empfiehlt sich immer das Vollgutachten. Lassen Sie sich von der Versicherung nicht auf einen bloßen Kostenvoranschlag verweisen.

Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleinen Schäden (Bagatellschäden)?

Unterhalb von etwa 750 € Schadenhöhe (Bagatellgrenze) erstattet die Versicherung die Kosten eines vollen Gutachtens oft nicht. In solchen Fällen ist ein Kostenvoranschlag meist die richtige Wahl. Liegt der Schaden darüber oder ist die Höhe unklar, lohnt sich das Vollgutachten fast immer. Wir beraten Sie vorab kostenlos, welche Variante für Ihren Fall sinnvoll ist — ehrlich und ohne Eigeninteresse.

Was ist eine merkantile Wertminderung?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert als ein unfallfreies — Käufer zahlen für ein Unfallauto weniger. Diesen verbleibenden Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Er ist ein echter Vermögensschaden, den die gegnerische Versicherung ersetzen muss, und wird in Ihrem Gutachten beziffert. Ohne Gutachten bleibt dieser Anspruch in der Regel ungenutzt.

Kann ich fiktiv abrechnen, ohne zu reparieren?

Ja. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie sich den im Gutachten ermittelten Reparaturbetrag (netto) auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen — das nennt man fiktive Abrechnung. Sie verfügen dann frei über das Geld. Zu beachten ist: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden richtet sich die Auszahlung nach Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Wir erklären Ihnen, welche Abrechnungsart für Sie am günstigsten ist.

Was soll ich direkt nach dem Unfall tun?

Erstens: Unfallstelle sichern und bei Personenschäden oder unklarer Lage die Polizei rufen. Zweitens: Fotos machen — Schäden, Kennzeichen, Gesamtsituation, Endstellung der Fahrzeuge. Drittens: Kontakt- und Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren. Viertens: kein Schuldeingeständnis abgeben. Fünftens: uns anrufen, idealerweise noch vor der Meldung an die eigene Versicherung — wir sichern Ihre Ansprüche von Anfang an.

Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten erhalte?

Nach der Besichtigung erhalten Sie das vollständige, gerichtsfeste Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. In besonders komplexen Fällen — etwa mit Karosserie-/Achsvermessung oder strittiger Haftung — kann es bis zu drei Werktage dauern. Eine erste Einschätzung zur Schadenhöhe und zur Frage „Haftpflicht oder Kasko“ geben wir Ihnen bereits beim Vor-Ort-Termin oder telefonisch.

Was ist ein Beweissicherungsgutachten?

Wenn die Haftung unklar ist oder der Unfallgegner die Schuld bestreitet, sichert ein Beweissicherungsgutachten den Fahrzeugzustand gerichtsfest, bevor repariert wird. Es hält Schäden, Spuren und technische Details neutral fest, sodass sie später vor Gericht verwertbar sind. Gerade bei drohendem Rechtsstreit ist es wichtig, diese Beweise früh und fachgerecht zu dokumentieren — sonst sind sie nach der Reparatur unwiederbringlich verloren.

Begutachten Sie auch Motorräder, LKW und Oldtimer?

Ja. Wir erstellen Gutachten für Pkw, Motorräder, LKW und Nutzfahrzeuge sowie Wert- und Zustandsgutachten für Oldtimer und Klassiker. Für Oldtimer bewerten wir Zustand und Marktwert nach anerkannten Kriterien — sinnvoll für Versicherung, Kauf, Verkauf oder im Schadenfall. Schildern Sie uns einfach Ihr Fahrzeug und Ihr Anliegen, dann sagen wir Ihnen, welches Gutachten das richtige ist.

Sprechen Sie auch Englisch, Russisch oder Türkisch?

Ja. Wir beraten Sie auf Wunsch auf Deutsch, Englisch, Russisch oder Türkisch und können die Kommunikation in Ihrer Sprache führen. München ist international, und nach einem Unfall ist es wichtig, dass Sie alles genau verstehen — Ihre Rechte, den Ablauf und Ihren Anspruch. Sagen Sie uns einfach, in welcher Sprache Sie sich am wohlsten fühlen.

Darf die Versicherung meinen Sachverständigen ablehnen?

Nein. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten eines von Ihnen frei gewählten, qualifizierten Sachverständigen übernehmen. Versucht die Versicherung, Ihre Wahl einzuschränken, Sie zu einem „Partnergutachter“ zu drängen oder auf einen bloßen Kostenvoranschlag zu verweisen, ist das unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen mehrfach bestätigt. Wir kennen diese Versuche und halten dagegen.

Was kostet ein Gutachten bei selbstverschuldetem Unfall?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) tragen Sie bzw. Ihre Kaskoversicherung die Gutachterkosten. Diese liegen je nach Schadenhöhe und Fahrzeugklasse typischerweise zwischen 300 und 800 €, bei Totalschäden bis etwa 1.200 €, und richten sich nach der BVSK-Honorartabelle. Klären Sie vorher mit Ihrer Kaskoversicherung die Kostenübernahme; wir unterstützen Sie dabei und nennen Ihnen vorab einen transparenten Preisrahmen.

In welchen Münchner Stadtteilen sind Sie tätig?

Wir sind im gesamten Münchner Stadtgebiet und im Umland vor Ort — von Schwabing über Bogenhausen bis Sendling und darüber hinaus. Da wir zu Ihnen kommen (Unfallstelle, Werkstatt oder Zuhause), spielt Ihr Stadtteil keine Rolle für die Verfügbarkeit; die 2-Stunden-Anfahrt gilt stadtweit, die Anfahrt im Stadtgebiet ist kostenfrei. Für einzelne Bezirke finden Sie eigene Informationsseiten mit den lokalen Besonderheiten.

Ihr Weg zum vollen Schadensersatz in 4 Schritten

  1. Anruf & kostenlose Ersteinschätzung

    Sie rufen an (gern mit WhatsApp-Fotos). Wir prüfen sofort kostenlos, ob ein Haftpflichtfall vorliegt, und vereinbaren den Vor-Ort-Termin.

  2. Begutachtung vor Ort (in 2 Std.)

    Wir kommen in der Regel binnen 2 Stunden zu Ihnen und dokumentieren den gesamten Schaden gerichtsfest — inkl. Wertminderung und Nutzungsausfall.

  3. Gerichtsfestes Gutachten in 24 Std.

    Sie erhalten das vollständige Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden — die Grundlage für Ihren vollen Schadensersatz.

  4. Versicherung zahlt

    Mit dem Gutachten fordern Sie (auf Wunsch mit unserem Kooperationsanwalt) Ihren vollen Anspruch bei der gegnerischen Versicherung — kostenfrei für Sie.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenfrei — die gegnerische Versicherung zahlt (§249 BGB). Schildern Sie kurz Ihren Fall; bei akutem Unfall rufen Sie bitte sofort an, wir sind in der Regel in 2 Stunden vor Ort.

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.