Kfz-Gutachter München — unabhängig, schnell, kostenfrei für Geschädigte
Ihr unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro — nicht von der Versicherung beauftragt, sondern auf Ihrer Seite. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Gutachterkosten (§249 BGB), für Sie entstehen keine Kosten. Wir sind in der Regel innerhalb von 2 Stunden in München vor Ort, das gerichtsfeste Gutachten erhalten Sie binnen 24 Stunden. Beratung auf Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch.
Schimmelgutachter München — Alles was Sie wissen müssen
Unverschuldeter Unfall in München? Bestellen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen — nicht den der gegnerischen Versicherung. Wir sind weisungsfrei und ausschließlich auf Ihrer Seite, in der Regel innerhalb von 2 Stunden vor Ort, und liefern das gerichtsfeste Gutachten binnen 24 Stunden. Für Sie als Geschädigten ist das kostenfrei: Bei klarer Haftung zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Gutachterkosten (§ 249 BGB). Beratung auf Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch.
Unabhängig — warum das über Ihren Schadensersatz entscheidet
Nach einem Unfall meldet sich oft schnell die Versicherung des Gegners und bietet an, „einen Gutachter zu schicken". Dieser Gutachter arbeitet für die Versicherung — und die hat ein Interesse, den Schaden niedrig anzusetzen. Das Ergebnis: gekürzte Beträge, übersehene Wertminderung, kein Nutzungsausfall.
Sie haben das Recht auf freie Sachverständigenwahl. Bestellen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Gutachter, der ausschließlich Ihren Schaden erfasst — vollständig und neutral. Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben und muss die Kosten Ihres frei gewählten, qualifizierten Sachverständigen erstatten. Der Bundesgerichtshof hat dieses Recht mehrfach bestätigt.
Kostenfrei für Geschädigte — so funktioniert §249 BGB
Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten des Sachverständigen Teil Ihres Schadens. Nach § 249 BGB (Naturalrestitution) muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Sie so stellen, als wäre der Unfall nie passiert — dazu gehören auch die Gutachterkosten. Für Sie entstehen keine Kosten.
- Haftpflichtschaden (unverschuldet): 0 € für Sie — die gegnerische Versicherung zahlt.
- Kaskoschaden (selbstverschuldet): Sie bzw. Ihre Kaskoversicherung tragen die Kosten (Richtwert 300–800 € nach BVSK-Honorartabelle).
- Bagatellschaden (< ~750 €): Hier wird ein Vollgutachten oft nicht erstattet — dann ist ein Kostenvoranschlag die richtige Wahl.
Wir prüfen vorab kostenlos, ob ein Haftpflichtfall vorliegt — rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Fotos per WhatsApp. Die vollständige Übersicht steht in der Kostenübersicht.
Schnell — 2 Stunden vor Ort, Gutachten in 24 Stunden
Bei einem Unfall zählt Tempo: Je früher der Schaden dokumentiert ist, desto sauberer lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen — und desto schneller können Sie reparieren oder abrechnen. Deshalb geben wir ein konkretes Versprechen statt vagem „schnell":
- In der Regel innerhalb von 2 Stunden vor Ort in München — an der Unfallstelle, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Wir kommen zu Ihnen; die Anfahrt im Stadtgebiet ist kostenfrei.
- Gutachten binnen 24 Stunden nach der Besichtigung (in komplexen Fällen bis zu 3 Werktage).
Wichtig: Erst Gutachten, dann Reparatur. Nur so ist der Schaden vollständig und gerichtsfest belegt.
Ihr gesamter Schaden — nicht nur die Reparaturkosten
Ein bloßer Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst nur die Reparatur. Ein vollständiges Sachverständigengutachten sichert Ihren gesamten Anspruch:
- Reparaturkosten (kalkuliert nach Herstellervorgaben)
- Merkantile Wertminderung — der Marktwertverlust trotz fachgerechter Reparatur
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Ausfallzeit
- Wiederbeschaffungs- und Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden
- Weitere Positionen wie Abschlepp- und Standkosten, Auslagenpauschale
Auf Wunsch rechnen Sie fiktiv ab — Sie lassen sich den Reparaturbetrag (netto) auszahlen, ohne reparieren zu müssen. Wir erklären Ihnen, welche Abrechnung für Sie am günstigsten ist.
Mehrsprachig — für Münchens internationale Bevölkerung
München ist international, und nach einem Unfall ist es entscheidend, dass Sie alles genau verstehen: Ihre Rechte, den Ablauf, Ihren Anspruch. Wir beraten Sie auf Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch (Deutsch · English · Русский · Türkçe). Sagen Sie uns einfach, in welcher Sprache Sie sich am wohlsten fühlen — das bietet im Münchner Markt kaum ein anderer Sachverständiger sichtbar an.
Gerichtsfeste Gutachten — anerkannt von Versicherungen und Gerichten
Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie vor Versicherungen und Gerichten Bestand haben. Bei strittiger Haftung sichert ein Beweissicherungsgutachten den Fahrzeugzustand, bevor repariert wird. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk — der bei unverschuldetem Unfall ebenfalls in der Regel für Sie kostenfrei ist.
Wir sind in ganz München vor Ort, u. a. in Schwabing, Bogenhausen und Sendling.
So läuft es ab
- Anruf & kostenlose Ersteinschätzung — wir prüfen sofort, ob ein Haftpflichtfall vorliegt.
- Begutachtung vor Ort (in 2 Std.) — gerichtsfeste Dokumentation Ihres gesamten Schadens.
- Gutachten in 24 Std. — die Grundlage für Ihren vollen Schadensersatz.
- Versicherung zahlt — Sie fordern Ihren vollen Anspruch, auf Wunsch mit unserem Kooperationsanwalt.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular — die Ersteinschätzung ist kostenlos, auch per WhatsApp mit Fotos. Und denken Sie daran: erst Ihren eigenen Gutachter, dann reparieren.
Stand: Juni 2026
Was kostet ein Kfz-Gutachten in München?
Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) zahlt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten vollständig — für Sie kostenfrei. Die folgenden Preisrahmen gelten nur bei Eigenverschulden (Kaskoschaden) oder bei reinen Bewertungsaufträgen. Unfallgutachten richten sich nach der BVSK-Honorartabelle und der Schadenhöhe.
| Leistung | Preis | Details |
|---|---|---|
| Unfall- / Schadengutachten (Haftpflichtfall) | 0 € für Geschädigte | Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten (§249 BGB) |
| Unfall- / Schadengutachten (Kaskoschaden) | 300 – 800 € | Nach BVSK-Honorartabelle und Schadenhöhe; trägt Kasko bzw. Auftraggeber |
| Vollgutachten Totalschaden | 500 – 1.200 € | Inkl. Wiederbeschaffungs-, Restwert- und Wertminderungsbewertung |
| Wertgutachten / Fahrzeugbewertung | 300 – 700 € | Marktwertbewertung; privater Auftrag (z. B. Kauf/Verkauf) |
| Oldtimer-Wertgutachten | 500 – 1.500 € | Zustands- und Marktwertgutachten für Klassiker |
| Beweissicherungsgutachten | 400 – 1.000 € | Gerichtsfeste Zustandssicherung bei strittiger Haftung |
| Kostenvoranschlag (KV) | 0 – 80 € | Nur Reparaturkosten; bei Haftpflicht oft erstattet (für Bagatellschäden < ~750 €) |
| Merkantile Wertminderung (im Gutachten enthalten) | im Gutachten | Marktwertverlust trotz fachgerechter Reparatur — wird mit erfasst |
Ihr Weg zum vollen Schadensersatz in 4 Schritten
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Anruf & kostenlose Ersteinschätzung
Sie rufen an (gern mit WhatsApp-Fotos). Wir prüfen sofort kostenlos, ob ein Haftpflichtfall vorliegt, und vereinbaren den Vor-Ort-Termin.
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Begutachtung vor Ort (in 2 Std.)
Wir kommen in der Regel binnen 2 Stunden zu Ihnen und dokumentieren den gesamten Schaden gerichtsfest — inkl. Wertminderung und Nutzungsausfall.
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Gerichtsfestes Gutachten in 24 Std.
Sie erhalten das vollständige Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden — die Grundlage für Ihren vollen Schadensersatz.
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Versicherung zahlt
Mit dem Gutachten fordern Sie (auf Wunsch mit unserem Kooperationsanwalt) Ihren vollen Anspruch bei der gegnerischen Versicherung — kostenfrei für Sie.
Unsere Servicegebiete in München
Wir sind in allen Stadtteilen von München tätig. Wählen Sie Ihren Stadtteil für standortspezifische Informationen:
Wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab
Häufige Fragen
Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des unabhängigen Sachverständigen vollständig — als Teil Ihres Schadensersatzes nach § 249 BGB. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten. Nur bei selbstverschuldeten Unfällen (Kaskoschaden) oder reinen Bewertungsaufträgen zahlen Sie bzw. Ihre Kaskoversicherung. Wir prüfen vorab kostenlos, ob ein Haftpflichtfall vorliegt — rufen Sie uns einfach an.
Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Sie haben das Recht auf freie Sachverständigenwahl. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist parteiisch und neigt dazu, den Schaden niedrig anzusetzen. Bestellen Sie immer Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen — die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben und muss die Kosten Ihres frei gewählten, qualifizierten Gutachters erstatten. Das ist Ihr gutes Recht und sichert Ihren vollen Anspruch.
Wie schnell kommen Sie zu mir?
In der Regel sind wir innerhalb von 2 Stunden in München bei Ihnen vor Ort — an der Unfallstelle, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Die Anfahrt im Stadtgebiet ist kostenfrei. Rufen Sie uns direkt nach dem Unfall an oder schreiben Sie uns per WhatsApp mit Fotos; wir geben Ihnen sofort eine erste Einschätzung. Das vollständige Gutachten erhalten Sie anschließend in der Regel binnen 24 Stunden.
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Bei klarer Haftungslage ist ein Anwalt nicht zwingend sofort nötig, aber ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist oft empfehlenswert — besonders, wenn die Versicherung kürzt, verzögert oder die Haftung bestreitet. Auch der Anwalt ist bei unverschuldetem Unfall für Sie in der Regel kostenfrei (die Gegenseite zahlt). Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen Kooperationsanwalt aus unserem Netzwerk.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst nur die reinen Reparaturkosten. Ein vollständiges Sachverständigengutachten erfasst zusätzlich die merkantile Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und die Totalschadenprüfung — also Ihren gesamten Anspruch. Bei Schäden ab etwa 750 € netto empfiehlt sich immer das Vollgutachten. Lassen Sie sich von der Versicherung nicht auf einen bloßen Kostenvoranschlag verweisen.
Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleinen Schäden (Bagatellschäden)?
Unterhalb von etwa 750 € Schadenhöhe (Bagatellgrenze) erstattet die Versicherung die Kosten eines vollen Gutachtens oft nicht. In solchen Fällen ist ein Kostenvoranschlag meist die richtige Wahl. Liegt der Schaden darüber oder ist die Höhe unklar, lohnt sich das Vollgutachten fast immer. Wir beraten Sie vorab kostenlos, welche Variante für Ihren Fall sinnvoll ist — ehrlich und ohne Eigeninteresse.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert als ein unfallfreies — Käufer zahlen für ein Unfallauto weniger. Diesen verbleibenden Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Er ist ein echter Vermögensschaden, den die gegnerische Versicherung ersetzen muss, und wird in Ihrem Gutachten beziffert. Ohne Gutachten bleibt dieser Anspruch in der Regel ungenutzt.
Kann ich fiktiv abrechnen, ohne zu reparieren?
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie sich den im Gutachten ermittelten Reparaturbetrag (netto) auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen — das nennt man fiktive Abrechnung. Sie verfügen dann frei über das Geld. Zu beachten ist: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden richtet sich die Auszahlung nach Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Wir erklären Ihnen, welche Abrechnungsart für Sie am günstigsten ist.
Was soll ich direkt nach dem Unfall tun?
Erstens: Unfallstelle sichern und bei Personenschäden oder unklarer Lage die Polizei rufen. Zweitens: Fotos machen — Schäden, Kennzeichen, Gesamtsituation, Endstellung der Fahrzeuge. Drittens: Kontakt- und Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren. Viertens: kein Schuldeingeständnis abgeben. Fünftens: uns anrufen, idealerweise noch vor der Meldung an die eigene Versicherung — wir sichern Ihre Ansprüche von Anfang an.
Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten erhalte?
Nach der Besichtigung erhalten Sie das vollständige, gerichtsfeste Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. In besonders komplexen Fällen — etwa mit Karosserie-/Achsvermessung oder strittiger Haftung — kann es bis zu drei Werktage dauern. Eine erste Einschätzung zur Schadenhöhe und zur Frage „Haftpflicht oder Kasko“ geben wir Ihnen bereits beim Vor-Ort-Termin oder telefonisch.
Was ist ein Beweissicherungsgutachten?
Wenn die Haftung unklar ist oder der Unfallgegner die Schuld bestreitet, sichert ein Beweissicherungsgutachten den Fahrzeugzustand gerichtsfest, bevor repariert wird. Es hält Schäden, Spuren und technische Details neutral fest, sodass sie später vor Gericht verwertbar sind. Gerade bei drohendem Rechtsstreit ist es wichtig, diese Beweise früh und fachgerecht zu dokumentieren — sonst sind sie nach der Reparatur unwiederbringlich verloren.
Begutachten Sie auch Motorräder, LKW und Oldtimer?
Ja. Wir erstellen Gutachten für Pkw, Motorräder, LKW und Nutzfahrzeuge sowie Wert- und Zustandsgutachten für Oldtimer und Klassiker. Für Oldtimer bewerten wir Zustand und Marktwert nach anerkannten Kriterien — sinnvoll für Versicherung, Kauf, Verkauf oder im Schadenfall. Schildern Sie uns einfach Ihr Fahrzeug und Ihr Anliegen, dann sagen wir Ihnen, welches Gutachten das richtige ist.
Sprechen Sie auch Englisch, Russisch oder Türkisch?
Ja. Wir beraten Sie auf Wunsch auf Deutsch, Englisch, Russisch oder Türkisch und können die Kommunikation in Ihrer Sprache führen. München ist international, und nach einem Unfall ist es wichtig, dass Sie alles genau verstehen — Ihre Rechte, den Ablauf und Ihren Anspruch. Sagen Sie uns einfach, in welcher Sprache Sie sich am wohlsten fühlen.
Darf die Versicherung meinen Sachverständigen ablehnen?
Nein. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten eines von Ihnen frei gewählten, qualifizierten Sachverständigen übernehmen. Versucht die Versicherung, Ihre Wahl einzuschränken, Sie zu einem „Partnergutachter“ zu drängen oder auf einen bloßen Kostenvoranschlag zu verweisen, ist das unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen mehrfach bestätigt. Wir kennen diese Versuche und halten dagegen.
Was kostet ein Gutachten bei selbstverschuldetem Unfall?
Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) tragen Sie bzw. Ihre Kaskoversicherung die Gutachterkosten. Diese liegen je nach Schadenhöhe und Fahrzeugklasse typischerweise zwischen 300 und 800 €, bei Totalschäden bis etwa 1.200 €, und richten sich nach der BVSK-Honorartabelle. Klären Sie vorher mit Ihrer Kaskoversicherung die Kostenübernahme; wir unterstützen Sie dabei und nennen Ihnen vorab einen transparenten Preisrahmen.
In welchen Münchner Stadtteilen sind Sie tätig?
Wir sind im gesamten Münchner Stadtgebiet und im Umland vor Ort — von Schwabing über Bogenhausen bis Sendling und darüber hinaus. Da wir zu Ihnen kommen (Unfallstelle, Werkstatt oder Zuhause), spielt Ihr Stadtteil keine Rolle für die Verfügbarkeit; die 2-Stunden-Anfahrt gilt stadtweit, die Anfahrt im Stadtgebiet ist kostenfrei. Für einzelne Bezirke finden Sie eigene Informationsseiten mit den lokalen Besonderheiten.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenfrei — die gegnerische Versicherung zahlt (§249 BGB). Schildern Sie kurz Ihren Fall; bei akutem Unfall rufen Sie bitte sofort an, wir sind in der Regel in 2 Stunden vor Ort.