Kfz-Gutachter München — unabhängig, in 2 Stunden vor Ort, kostenfrei für Geschädigte.
Ihr unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro — nicht von der Versicherung beauftragt, sondern auf Ihrer Seite. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Gutachterkosten (§249 BGB), für Sie entstehen keine Kosten. Wir sind in der Regel innerhalb von 2 Stunden in München vor Ort, das gerichtsfeste Gutachten erhalten Sie binnen 24 Stunden. Beratung auf Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch.
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger in München
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen — Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Genau dafür sind wir da: weisungsfrei, neutral und ausschließlich auf Ihrer Seite. Wir erfassen Ihren gesamten Schaden — Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Wiederbeschaffungswert — und dokumentieren ihn gerichtsfest. So sichern Sie sich Ihren vollen Schadensersatz, statt sich mit einer gekürzten Schätzung abspeisen zu lassen.
Für Sie als Geschädigten ist das in der Regel zu 100 % kostenfrei: Bei klarer Haftung zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten als Teil des Schadensersatzes (§249 BGB). Wir kommen zu Ihnen — an die Unfallstelle, in die Werkstatt oder nach Hause —, sind in München meist in 2 Stunden da und liefern das Gutachten binnen 24 Stunden. Und wir beraten Sie in Ihrer Sprache: Deutsch, Englisch, Russisch oder Türkisch.
- Unabhängig & weisungsfrei — nicht von der Versicherung beauftragt, sondern für Sie
- Kostenfrei für Geschädigte bei unverschuldetem Unfall (gegnerische Versicherung zahlt, §249 BGB)
- In der Regel in 2 Stunden vor Ort in München — Gutachten binnen 24 Stunden
- Gerichtsfeste Gutachten — anerkannt von Versicherungen und Gerichten
- Mehrsprachig: Deutsch · English · Русский · Türkçe
Was kostet ein Kfz-Gutachten in München?
Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) zahlt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten vollständig — für Sie kostenfrei. Die folgenden Preisrahmen gelten nur bei Eigenverschulden (Kaskoschaden) oder bei reinen Bewertungsaufträgen. Unfallgutachten richten sich nach der BVSK-Honorartabelle und der Schadenhöhe.
| Leistung | Preis | Details |
|---|---|---|
| Unfall- / Schadengutachten (Haftpflichtfall) | 0 € für Geschädigte | Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten (§249 BGB) |
| Unfall- / Schadengutachten (Kaskoschaden) | 300 – 800 € | Nach BVSK-Honorartabelle und Schadenhöhe; trägt Kasko bzw. Auftraggeber |
| Vollgutachten Totalschaden | 500 – 1.200 € | Inkl. Wiederbeschaffungs-, Restwert- und Wertminderungsbewertung |
| Wertgutachten / Fahrzeugbewertung | 300 – 700 € | Marktwertbewertung; privater Auftrag (z. B. Kauf/Verkauf) |
| Oldtimer-Wertgutachten | 500 – 1.500 € | Zustands- und Marktwertgutachten für Klassiker |
| Beweissicherungsgutachten | 400 – 1.000 € | Gerichtsfeste Zustandssicherung bei strittiger Haftung |
| Kostenvoranschlag (KV) | 0 – 80 € | Nur Reparaturkosten; bei Haftpflicht oft erstattet (für Bagatellschäden < ~750 €) |
| Merkantile Wertminderung (im Gutachten enthalten) | im Gutachten | Marktwertverlust trotz fachgerechter Reparatur — wird mit erfasst |
Ihr Weg zum vollen Schadensersatz in 4 Schritten
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Anruf & kostenlose Ersteinschätzung
Sie rufen an (gern mit WhatsApp-Fotos). Wir prüfen sofort kostenlos, ob ein Haftpflichtfall vorliegt, und vereinbaren den Vor-Ort-Termin.
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Begutachtung vor Ort (in 2 Std.)
Wir kommen in der Regel binnen 2 Stunden zu Ihnen und dokumentieren den gesamten Schaden gerichtsfest — inkl. Wertminderung und Nutzungsausfall.
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Gerichtsfestes Gutachten in 24 Std.
Sie erhalten das vollständige Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden — die Grundlage für Ihren vollen Schadensersatz.
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Versicherung zahlt
Mit dem Gutachten fordern Sie (auf Wunsch mit unserem Kooperationsanwalt) Ihren vollen Anspruch bei der gegnerischen Versicherung — kostenfrei für Sie.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab
Qualifikation & Zertifizierung
Öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger
Kfz-Sachverständigenbüro mit gerichtsfester Qualifikation (PLATZHALTER: z. B. IHK München öffentlich bestellt & vereidigt / TÜV-zertifiziert / Dipl.-Ing. Fahrzeugtechnik — Nachweis eintragen). Unsere Gutachten sind vor Versicherungen und Gerichten anerkannt.
Unabhängig & weisungsfrei
Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag der Geschädigten — nicht für Versicherungen. Keine Weisungsbindung, keine Provision von Werkstätten oder Versicherern. Allein Ihr Schaden zählt.
2-Stunden-Anfahrt in München · 24-Stunden-Gutachten
In der Regel innerhalb von 2 Stunden bei Ihnen vor Ort (Unfallstelle, Werkstatt oder zu Hause), das vollständige Gutachten binnen 24 Stunden — in komplexen Fällen bis zu 3 Werktage. Anfahrt im Stadtgebiet München kostenfrei.
Mehrsprachiger Service
Beratung und Gutachten auf Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch — für Münchens internationale Bevölkerung. PLATZHALTER Jahre Erfahrung in der Unfall- und Fahrzeugbegutachtung.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des unabhängigen Sachverständigen vollständig — als Teil Ihres Schadensersatzes nach § 249 BGB. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten. Nur bei selbstverschuldeten Unfällen (Kaskoschaden) oder reinen Bewertungsaufträgen zahlen Sie bzw. Ihre Kaskoversicherung. Wir prüfen vorab kostenlos, ob ein Haftpflichtfall vorliegt — rufen Sie uns einfach an.
Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Sie haben das Recht auf freie Sachverständigenwahl. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist parteiisch und neigt dazu, den Schaden niedrig anzusetzen. Bestellen Sie immer Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen — die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben und muss die Kosten Ihres frei gewählten, qualifizierten Gutachters erstatten. Das ist Ihr gutes Recht und sichert Ihren vollen Anspruch.
Wie schnell kommen Sie zu mir?
In der Regel sind wir innerhalb von 2 Stunden in München bei Ihnen vor Ort — an der Unfallstelle, in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Die Anfahrt im Stadtgebiet ist kostenfrei. Rufen Sie uns direkt nach dem Unfall an oder schreiben Sie uns per WhatsApp mit Fotos; wir geben Ihnen sofort eine erste Einschätzung. Das vollständige Gutachten erhalten Sie anschließend in der Regel binnen 24 Stunden.
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Bei klarer Haftungslage ist ein Anwalt nicht zwingend sofort nötig, aber ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist oft empfehlenswert — besonders, wenn die Versicherung kürzt, verzögert oder die Haftung bestreitet. Auch der Anwalt ist bei unverschuldetem Unfall für Sie in der Regel kostenfrei (die Gegenseite zahlt). Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen Kooperationsanwalt aus unserem Netzwerk.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst nur die reinen Reparaturkosten. Ein vollständiges Sachverständigengutachten erfasst zusätzlich die merkantile Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und die Totalschadenprüfung — also Ihren gesamten Anspruch. Bei Schäden ab etwa 750 € netto empfiehlt sich immer das Vollgutachten. Lassen Sie sich von der Versicherung nicht auf einen bloßen Kostenvoranschlag verweisen.
Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleinen Schäden (Bagatellschäden)?
Unterhalb von etwa 750 € Schadenhöhe (Bagatellgrenze) erstattet die Versicherung die Kosten eines vollen Gutachtens oft nicht. In solchen Fällen ist ein Kostenvoranschlag meist die richtige Wahl. Liegt der Schaden darüber oder ist die Höhe unklar, lohnt sich das Vollgutachten fast immer. Wir beraten Sie vorab kostenlos, welche Variante für Ihren Fall sinnvoll ist — ehrlich und ohne Eigeninteresse.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert als ein unfallfreies — Käufer zahlen für ein Unfallauto weniger. Diesen verbleibenden Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Er ist ein echter Vermögensschaden, den die gegnerische Versicherung ersetzen muss, und wird in Ihrem Gutachten beziffert. Ohne Gutachten bleibt dieser Anspruch in der Regel ungenutzt.
Kann ich fiktiv abrechnen, ohne zu reparieren?
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie sich den im Gutachten ermittelten Reparaturbetrag (netto) auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen — das nennt man fiktive Abrechnung. Sie verfügen dann frei über das Geld. Zu beachten ist: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden richtet sich die Auszahlung nach Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Wir erklären Ihnen, welche Abrechnungsart für Sie am günstigsten ist.
Was soll ich direkt nach dem Unfall tun?
Erstens: Unfallstelle sichern und bei Personenschäden oder unklarer Lage die Polizei rufen. Zweitens: Fotos machen — Schäden, Kennzeichen, Gesamtsituation, Endstellung der Fahrzeuge. Drittens: Kontakt- und Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren. Viertens: kein Schuldeingeständnis abgeben. Fünftens: uns anrufen, idealerweise noch vor der Meldung an die eigene Versicherung — wir sichern Ihre Ansprüche von Anfang an.
Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten erhalte?
Nach der Besichtigung erhalten Sie das vollständige, gerichtsfeste Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. In besonders komplexen Fällen — etwa mit Karosserie-/Achsvermessung oder strittiger Haftung — kann es bis zu drei Werktage dauern. Eine erste Einschätzung zur Schadenhöhe und zur Frage „Haftpflicht oder Kasko“ geben wir Ihnen bereits beim Vor-Ort-Termin oder telefonisch.
Was ist ein Beweissicherungsgutachten?
Wenn die Haftung unklar ist oder der Unfallgegner die Schuld bestreitet, sichert ein Beweissicherungsgutachten den Fahrzeugzustand gerichtsfest, bevor repariert wird. Es hält Schäden, Spuren und technische Details neutral fest, sodass sie später vor Gericht verwertbar sind. Gerade bei drohendem Rechtsstreit ist es wichtig, diese Beweise früh und fachgerecht zu dokumentieren — sonst sind sie nach der Reparatur unwiederbringlich verloren.
Begutachten Sie auch Motorräder, LKW und Oldtimer?
Ja. Wir erstellen Gutachten für Pkw, Motorräder, LKW und Nutzfahrzeuge sowie Wert- und Zustandsgutachten für Oldtimer und Klassiker. Für Oldtimer bewerten wir Zustand und Marktwert nach anerkannten Kriterien — sinnvoll für Versicherung, Kauf, Verkauf oder im Schadenfall. Schildern Sie uns einfach Ihr Fahrzeug und Ihr Anliegen, dann sagen wir Ihnen, welches Gutachten das richtige ist.
Sprechen Sie auch Englisch, Russisch oder Türkisch?
Ja. Wir beraten Sie auf Wunsch auf Deutsch, Englisch, Russisch oder Türkisch und können die Kommunikation in Ihrer Sprache führen. München ist international, und nach einem Unfall ist es wichtig, dass Sie alles genau verstehen — Ihre Rechte, den Ablauf und Ihren Anspruch. Sagen Sie uns einfach, in welcher Sprache Sie sich am wohlsten fühlen.
Darf die Versicherung meinen Sachverständigen ablehnen?
Nein. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten eines von Ihnen frei gewählten, qualifizierten Sachverständigen übernehmen. Versucht die Versicherung, Ihre Wahl einzuschränken, Sie zu einem „Partnergutachter“ zu drängen oder auf einen bloßen Kostenvoranschlag zu verweisen, ist das unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen mehrfach bestätigt. Wir kennen diese Versuche und halten dagegen.
Was kostet ein Gutachten bei selbstverschuldetem Unfall?
Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) tragen Sie bzw. Ihre Kaskoversicherung die Gutachterkosten. Diese liegen je nach Schadenhöhe und Fahrzeugklasse typischerweise zwischen 300 und 800 €, bei Totalschäden bis etwa 1.200 €, und richten sich nach der BVSK-Honorartabelle. Klären Sie vorher mit Ihrer Kaskoversicherung die Kostenübernahme; wir unterstützen Sie dabei und nennen Ihnen vorab einen transparenten Preisrahmen.
In welchen Münchner Stadtteilen sind Sie tätig?
Wir sind im gesamten Münchner Stadtgebiet und im Umland vor Ort — von Schwabing über Bogenhausen bis Sendling und darüber hinaus. Da wir zu Ihnen kommen (Unfallstelle, Werkstatt oder Zuhause), spielt Ihr Stadtteil keine Rolle für die Verfügbarkeit; die 2-Stunden-Anfahrt gilt stadtweit, die Anfahrt im Stadtgebiet ist kostenfrei. Für einzelne Bezirke finden Sie eigene Informationsseiten mit den lokalen Besonderheiten.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenfrei — die gegnerische Versicherung zahlt (§249 BGB). Schildern Sie kurz Ihren Fall; bei akutem Unfall rufen Sie bitte sofort an, wir sind in der Regel in 2 Stunden vor Ort.